Silvester-Feuerwerk

Brandschutztip der Feuerwehr Reichenau - 28.12.2009

Ansprechpartner: Thomas Baumgartner
Telefon: 07534-7171
E-Mail: pressestelle@feuerwehr-reichenau.de
Bericht: Pressemitteilung
Bilder
 

 

Pressemitteilung
Party und gute Laune gehören für die meisten Menschen zu einem gelungenen Jahreswechsel. Wir, die Freiwilligen Feuerwehr Reichenau, möchten gerne unseren Beitrag zu Ihrer gut gelingenden Silvesterfeier leisten. Und zwar mit ein paar Tipps, die dafür sorgen, dass wir nicht plötzlich "Gäste" Ihrer Party werden...


Feuerwerk
Beachtet man nachfolgende Hinweise, so ist für ein sicheres Feuerwerkserlebnis zum Jahreswechsel viel getan:


- Kaufen Sie nur Feuerwerksartikel mit BAM-Zulassung und BAM-Nummer. Nur Feuerwerkskörper, die ein BAM-Zeichen haben und mit Verwendungshinweisen in deutscher Sprache versehen sind, sind in Deutschland zulässig.

- Hände weg von Grau -und Billigimporten. Sie entsprechen oft nicht den deutschen Sicherheitsvorschriften. Die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten. Dies gilt auch für den Postversand und Internetkäufe.

- Verwenden Sie nur originalverpackte Feuerwerkskörper, auf keinen Fall selbst angefertigte oder manipulierte Feuerwerke.

- Lagern Sie die Feuerwerkskörper kühl, trocken und kindersicher in der Originalverpackung.

- Lesen und beachten Sie die Gebrauchsanweisungen. Die Hinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten.

- Nach dem Anzünden ausreichenden Sicherheitsabstand (auch die Zuschauer!) einnehmen

- Feuerwerkskörper niemals auf Menschen und Tiere werfen oder schießen.

- Auf ausreichend Abstand zu Gebäuden achten. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Alters-Heimen ist das Abrennen von Feuerwerkskörpern grundsätzlich verboten. Achten Sie auf Gebäude, Balkone, Fahrzeuge und brennbare Gegenstände.

- Fenster während der Knallerei schließen;

- Brennbare Gegenstände am Haus, auf Balkonen, Terrassen und so weiter vor Silvester entsorgen. Es besteht erhöhte Brandgefahr.

- Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoffe (Klasse II) und dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden;

- Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen!

- Knallkörper und Raketen nur im Freien verwenden. Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen, Fahrzeugen und Gebäuden einhalten!

- Gebrauchsanweisung beachten!

- Knaller nicht zusammenbündeln, wieder anzünden; unbrauchbar machen mit Wasser!

- Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz wählen (leere Flasche im Flaschenkasten) und auf sichere Flugrichtung achten!

- Feuerwerkskörper oder Raketen nicht von Balkonen zünden bzw. abfeuern

- Raketen bei stärkerem Wind und Windböen nicht abfeuern!

- Für den Notfall Löschmittel (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher) bereitstellen!

- Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung in geschlossenen Räumen verboten.


Dekorationen und Ausstattungen:
Einige wenige Punkte gibt es auch bei der Raumdekoration zu beachten:

- Luftschlangen, Girlanden und Lampions dürfen nicht mit Heizstrahlern oder offenem Feuer (Zigaretten!) in Berührung kommen.

- Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen!

- Glimmende Zigarettenkippen vom Aschenbecher in einen Blecheimer umleeren oder mit Wasser ablöschen!

Bei Veranstaltungen in größeren Räumen gilt:
- Ausgewiesene Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen frei benutzbar bleiben. Das Abstellen von Gegenständen oder Parken vor solchen Ausgängen ist verboten!

Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, so helfen Ihnen die Frauen und Männer Ihrer Feuerwehr selbstverständlich auch in der Silvesternacht.

Unsere Telefonnummer: 112!

Ihre Feuerwehr hilft...vorbeugen müssen Sie!

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Bilder


Feuerwerksartikel mit BAM-Zulassung und BAM-Nummer

Foto: Martin U. Scheerer


Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz wählen (leere Flasche im Flaschenkasten) und auf sichere Flugrichtung achten!

Foto: Martin U. Scheerer


Eine Rakete hat eine enorme Feuerkraft.

Foto: Martin U. Scheerer

 

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